Datenschutzerklärung · STARTKLAR
Stand: 17.10.2026
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Anwendung STARTKLAR unter app.startklar-ausbildung.de – und mit den Besonderheiten aus Ziffer 11c für die Demo-Umgebung unter demo.startklar-ausbildung.de. STARTKLAR führt betriebliche Anforderungsprofile für Ausbildungsplätze mit den Profilen von Jugendlichen zusammen.
Jugendliche brauchen kein Konto und kein Passwort – der Zugang läuft ausschließlich über einen persönlichen Link. Betriebe können ebenfalls ohne Konto teilnehmen (über den Einladungslink zu ihrem Ausbildungsplatz); wer mehrere Ausbildungsplätze führt, kann zusätzlich ein Unternehmenskonto mit Zugangsdaten anlegen (Ziffer 2.13). Lizenzpartner, die Betriebe in ihrer Region gewinnen und betreuen, haben eigene Partnerkonten (Ziffer 2.14).
STARTKLAR läuft über den Jugendcheck 14D: einen Selbsteinschätzungs-Fragebogen für Jugendliche mit Ergebnisbericht und Abgleich mit den Anforderungsprofilen von Ausbildungsplätzen.
Ein älterer Weg über einen klassischen Bewerberfragebogen (Ziffern 2.2 sowie die Abschnitte zu Bewerbungen) ist seit dem 30.08.2026 nicht mehr in Betrieb; darüber lassen sich weder Betriebe eintragen noch Bewerbungen abgeben. Die betreffenden Abschnitte bleiben stehen, solange zugehörige Daten vorhanden sein können.
Künstliche Intelligenz: Für Jugendliche setzt STARTKLAR keine künstliche Intelligenz ein. Antworten von Jugendlichen gehen nie an einen Sprachdienst; ihre Ergebnisse entstehen durch feste, nachvollziehbare Rechenregeln auf unserem eigenen Server.
Nur bei Betrieben nutzen wir einen Sprachdienst, und zwar an einer Stelle: Bevor wir das Anforderungsprofil eines Ausbildungsplatzes freigeben, können wir uns einen Vorschlag holen, ob das Profil stimmig ist, zusammen mit Formulierungen für die Begründungen unserer Freigabe. Übermittelt werden dabei nur die zusammengefassten Zahlenwerte des Profils, die Rollenbezeichnungen der Antwortenden (zum Beispiel „Ausbilder/in“, ohne Namen) und der Ausbildungsberuf – keine Namen, keine Kontaktdaten, kein Betriebsname. Der Vorschlag ändert keinen Wert; über die Freigabe entscheidet immer ein Mensch. Anbieter ist Anthropic PBC, San Francisco, USA (Sprachmodell „Claude“). Die Übermittlung in die USA stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO); Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer zügigen und sorgfältigen Prüfung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
1. Gemeinsam Verantwortliche
Für STARTKLAR sind zwei Personen gemeinsam verantwortlich im Sinne des Art. 26 DSGVO:
Prof. Dr. Jörg Martens – Inhalt und Organisation
Am Tannenkamp 1a, 27580 Bremerhaven
Telefon: 0170 315 7274
Mathias Köster – Lotswerk – Technik und Betrieb
Siebenbergensweg 27, 27580 Bremerhaven
hallo@lotswerk.de
Zentrale Anlaufstelle: hallo@startklar-ausbildung.de · 0170 315 7274
Intern ist die Verantwortung so aufgeteilt, wie es oben steht: Prof. Dr. Jörg Martens entscheidet über Inhalt, Verfahren und Organisation, Mathias Köster über Technik und Betrieb. Nach außen macht das keinen Unterschied – Sie können sich mit jedem Anliegen an jeden der beiden Verantwortlichen wenden, am einfachsten über die zentrale Anlaufstelle. Ihre Rechte aus der DSGVO können Sie gegenüber jedem von uns geltend machen.
2. Kategorien verarbeiteter Daten
2.1 Angaben des Betriebs
Beim Eintragen eines Ausbildungsplatzes – ohne Konto über das öffentliche Formular, mit Unternehmenskonto oder durch einen Lizenzpartner: Name des Betriebs, Ausbildungsberuf, Berufsfeld, Postleitzahl (Pflicht, siehe Ziffer 2.8), optional Abteilung oder Standort und die E-Mail-Adresse des Ausbildungsplatzes. Dazu die Antworten zum betrieblichen Anforderungsprofil (Ziffer 2.6).
Außerdem, jeweils vom Betrieb selbst gesetzt: ob er mit Namen (und einem Logo, falls er uns eines gibt) auf der Webseite genannt werden darf, mit Zeitpunkt der Zustimmung; welche ersten Schritte er anbietet (Betriebsbesichtigung, Schnuppertag, Praktikum, Azubis treffen, Gespräch, Video-Call) und ob Jugendliche sie anfragen dürfen; ein kurzer Hinweis dazu und eine Ansprechperson zum Selbst-Melden – meist Name und Telefonnummer einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters; die Schwelle, ab der ihm Jugendliche über „Gefunden werden“ gezeigt werden (Ziffer 4). Dazu kommen Angaben zur Teilnahme: über welchen Lizenzpartner der Betrieb kam und wer ihn betreut, Paket, Freischaltung, Laufzeit und ob und wann die Zahlung bestätigt wurde (Ziffer 2.14). Beim Start von „Kurs halten“ gibt der Betrieb Vorname, Mailadresse und Ausbildungsbeginn einer oder eines Auszubildenden ein (Ziffer 11a).
Was Jugendliche von einem Betrieb sehen: Name, Ausbildungsberuf, Berufsfeld, Standort oder Abteilung, die Entfernung zur eigenen Postleitzahl, die angebotenen ersten Schritte samt Hinweis und – nur bei Jüngeren ohne Altersbestätigung – die Ansprechperson zum Selbst-Melden. Die E-Mail-Adresse des Ausbildungsplatzes zeigen wir Jugendlichen nicht; sie erscheint nur als Antwortadresse, wenn der Betrieb jemanden über STARTKLAR einlädt (Ziffer 4). Aus dem früheren Bewerbungsweg (Ziffer 2.2) können noch Anschrift, Ansprechperson und Telefonnummer eines Betriebs gespeichert sein; die dazugehörige öffentliche Berufskarte ist abgeschaltet.
2.2 Angaben aus dem früheren Bewerberfragebogen
Dieser Weg ist seit dem 30.08.2026 abgeschaltet – neue Angaben werden darüber nicht mehr erhoben. Aus der Zeit davor können noch gespeichert sein: Name, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer, eine Selbstauskunft zum Mindestalter (siehe Ziffer 5), die Antworten zu Interessen, Arbeitsweise und Berufsfeld-Präferenzen sowie optionale Freitextantworten. Für diese Daten gelten dieselben Rechte wie für alle übrigen (siehe Ziffer 11); auf Wunsch werden sie gelöscht.
2.3 Technische Zugriffsdaten
Server-Logfiles des Hosters (siehe Ziffer 7). Außerdem zählen wir auf unserem eigenen Server je Tag und Seite, wie oft die wichtigsten Seiten aufgerufen wurden – nur Datum, Seite und Anzahl, ohne IP-Adresse, ohne Cookie und ohne Wiedererkennung. Diese Zahlen enthalten nichts Personenbezogenes und werden nicht gelöscht. Zum Schutz vor Missbrauch verarbeiten wir die IP-Adresse als Prüfwert (Ziffer 2.11).
2.4 Jugendcheck 14D: Angaben der teilnehmenden Jugendlichen
Beim Ausfüllen des Jugendchecks: eine Selbstauskunft zum Mindestalter (siehe Ziffer 5) und die Einwilligung dazu, die Postleitzahl (Pflichtangabe, siehe Ziffer 2.8), die 42 Antworten zu den Selbsteinschätzungs-Aussagen (Skala 1–6 oder „Weiß ich nicht“), die Antworten zu den 6 Situations-Entscheidungsfragen, ein optionaler freiwilliger Reflexionstext sowie die Angabe, ob beim Ausfüllen jemand geholfen hat („nein“, „beim Lesen oder Tippen“ oder „auch beim Antworten“). Diese Angabe dient nur der Qualitätsprüfung des Checks: Durchläufe, bei denen jemand beim Antworten geholfen hat, gehen in diese Prüfung nicht ein. Kein Betrieb sieht sie. Aus diesen Antworten wird ein Ergebnisbericht berechnet und – ebenfalls optional – als PDF bereitgestellt. Ob überhaupt Kontaktdaten hinterlegt werden, ist freiwillig (siehe Ziffer 4: "Kontakt teilen"/"Gefunden werden"); entscheidet sich die Person dafür, sind E-Mail-Adresse und Telefonnummer Pflichtangaben (bei "Gefunden werden" genügt eine von beiden; Name ist dort ebenfalls Pflicht, bei "Kontakt teilen" freiwillig).
Außerdem vermerken wir, über welchen Aushang jemand eingestiegen ist (die Schule, Ziffer 2.15), und – wenn die Person es auf der Praktikumskarte eines Betriebs angibt – bei welchem Betrieb gerade ein Praktikum läuft (Ziffer 11b).
2.5 Technisch notwendige Cookies
STARTKLAR setzt keine Analyse-, Marketing- oder Tracking-Cookies. Verwendet werden ausschließlich diese drei, jeweils nur über eine verschlüsselte Verbindung und für JavaScript nicht lesbar (httpOnly):
- sk_jc_token (90 Tage) – merkt sich den zuletzt bearbeiteten Jugendcheck, damit man bei einer Rückkehr auf demselben Browser fortsetzen kann, statt von vorn zu beginnen. Es wird bei jedem Aufruf über den persönlichen Link erneuert. Kommt jemand über den Link eines Betriebs oder einer Schule, lesen wir das Cookie bewusst nicht, damit jeder solche Link zu einem eigenen Durchlauf führt.
- sk_konto_sid (Sitzung) – wird auf den Anmelde- und Eintragen-Seiten für Betriebe und Lizenzpartner gesetzt, auch schon vor der Anmeldung, weil das Formular darüber gegen Fälschung abgesichert ist, und hält danach die Anmeldung aufrecht. Endet mit dem Schließen des Browsers oder der Abmeldung; die Anmeldung endet zusätzlich automatisch, sobald die Seite verlassen wird (Ziffer 2.17).
- KPSESSID (Sitzung) – dasselbe für die Anmeldeseite und die Anmeldung von Mitarbeitenden der Zentrale. Der Name stammt aus der Anfangszeit der Software und hat keine inhaltliche Bedeutung.
Keines dieser Cookies hat eine Trackingfunktion, und keines wird an Dritte weitergegeben. In der Demo-Umgebung kommen zwei weitere hinzu (Ziffer 11c).
Außerdem merkt sich der Browser im lokalen Speicher (localStorage) unter sk_jc_stimme, welche Vorlese-Stimme im Jugendcheck gewählt wurde (Ben oder Ava). Dieser Eintrag bleibt im Browser, wird nicht an uns übertragen und lässt sich über die Browser-Einstellungen löschen. Die Tondateien zum Vorlesen liegen auf unserem eigenen Server; beim Vorlesen werden keine Daten an Dritte übermittelt. Nur falls diese Tondateien einmal fehlen, liest der Browser mit seiner eigenen Sprachausgabe vor. Je nach Browser kann er dafür den Text der Frage an seinen Hersteller schicken – also nur den Fragetext, nie Antworten oder andere Angaben.
Im Browser eines Betriebs merkt sich das Einladen-Formular (Ziffer 4) unter sk-einladung-absender, sk-einladung-telefon und sk-einladung-antwort_an die zuletzt eingetragene Ansprechperson, Telefonnummer und Antwortadresse, damit sie beim nächsten Mal vorausgefüllt sind. Auch das bleibt im Browser und wird nicht an uns übertragen. Auf einem gemeinsam genutzten Gerät sollten diese Angaben nach der Nutzung über die Browser-Einstellungen gelöscht werden.
2.6 Jugendcheck 14D: Anforderungsprofil-Umfrage im Betrieb
Mitarbeitende eines Betriebs (z. B. Ausbilder:innen, erfahrene Azubis) füllen über einen individuellen Link einen kurzen Fragebogen zu den Anforderungen des Ausbildungsplatzes aus – oder gemeinsam mit dem Lizenzpartner bei einem Termin; dann wird vermerkt, dass der Partner beim Erfassen dabei war. Erhoben werden: die Rolle im Betrieb (z. B. Ausbilder:in, Azubi im zweiten Jahr), die Bewertungen zu den 14 Kompetenzbereichen, die fünf wichtigsten davon, der erwartete Stand zum Ausbildungsstart und die Lernschwerpunkte, dazu zwei Einschätzungen zur eigenen Nähe zum Ausbildungsalltag und zur Sicherheit der Angaben, Beginn und Abschluss sowie freiwillig kurze Freitexte („Profil genauer machen“: typische Aufgaben, schwierige Situationen, was am ersten Tag hilft). Name, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse der antwortenden Person werden nicht erhoben; die Hilfetexte bitten darum, keine Namen zu nennen. Die Antworten mehrerer Mitarbeitender fließen zusammengefasst in ein gemeinsames Anforderungsprofil ein; getrennte Werte für Ausbildende und Azubis erscheinen erst ab zwei Antworten je Seite. Die Zentrale sieht bei der Freigabe je Antwort nur Rolle, Nähe und Sicherheit. Die Freitexte werden derzeit nicht ausgewertet und erscheinen in keinem Bericht. Die Antworten bleiben gespeichert, solange der Ausbildungsplatz besteht (Ziffer 9).
2.7 Jugendcheck 14D: Freigabe-Entscheidungen und Einwilligungsprotokoll
Jede Freigabe- oder Widerrufsentscheidung der jugendlichen Person (siehe Ziffer 4) wird mit Zeitpunkt und der Kennung der Textfassung, der sie zugestimmt hat, protokolliert – ohne IP-Adresse –, damit im Streitfall nachvollziehbar bleibt, wann wozu eingewilligt wurde. Dieses Protokoll wird zusammen mit dem Profil gelöscht (Ziffer 9).
2.8 Jugendcheck 14D: Postleitzahl und Umkreis („Region“)
Die Postleitzahl der jugendlichen Person ist eine Pflichtangabe am Anfang des Checks, ebenso die Postleitzahl jedes Ausbildungsplatzes. Aus beiden wird die Entfernung berechnet – als Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der beiden Postleitzahlgebiete, anhand einer lokal hinterlegten Postleitzahlen-Koordinatentabelle, ohne Abfrage bei einem externen Kartendienst.
„Region“ heißt bei STARTKLAR: ein Umkreis um die Postleitzahl, den die jugendliche Person selbst wählt – bis etwa 15, 30, 60 km (ohne Auswahl 60 km) oder, wer für die Ausbildung auch umziehen würde, bis 200 km. Die jugendliche Person sieht als Treffer und in der Auswahl nur Ausbildungsplätze in diesem Umkreis, und ein Betrieb sieht in seiner Talent-Liste nur Jugendliche, in deren Umkreis sein Ausbildungsplatz liegt (siehe Ziffer 4, „Gefunden werden“). Wer umziehen würde, dem sieht der Betrieb das an. Die Wahl lässt sich auf der Ergebnisseite jederzeit ändern. Fehlt eine der beiden Postleitzahlen, wird niemand angezeigt und niemand benachrichtigt. Zweck der Verarbeitung ist allein diese Eingrenzung; die Rechtsgrundlage ist dieselbe wie für den Check (Ziffer 3). Betriebe sehen die Postleitzahl nur, wenn die Person ihnen Kontaktdaten freigibt – über „Kontakt teilen“, eine Anfrage für einen ersten Schritt oder „Gefunden werden“.
2.8a Jugendcheck 14D: Richtung (Berufsfelder)
Freiwillig kann die jugendliche Person bis zu drei Berufsfelder als Richtung angeben (zum Beispiel „Handwerk & Bau“), jederzeit änderbar auf der Ergebnisseite. Die Angabe wird gespeichert und bestimmt, welche Ausbildungsplätze im Ergebnis zuerst erscheinen und welche Betriebe die Person über „Gefunden werden“ finden können (Ziffer 4). Jeder Ausbildungsplatz trägt dazu ein Berufsfeld, das der Betrieb selbst angibt. Die Richtung wird nicht an Betriebe übermittelt und zusammen mit den übrigen Daten des Jugendchecks gelöscht (Ziffer 9).
Ebenso freiwillig ist die Angabe, ob gerade ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder beides gesucht wird (am Anfang des Jugendchecks, änderbar auf der Ergebnisseite). Sie bestimmt nur, welche Treffer die Person selbst sieht – bei „Praktikum“ nur Betriebe, die ein Praktikum anbieten. Betriebe sehen diese Angabe nicht, und sie ändert nichts daran, wer die Person finden kann. Gelöscht wird sie zusammen mit den übrigen Daten des Jugendchecks (Ziffer 9).
2.9 Technische Zugriffsdaten (Jugendcheck 14D)
Server-Logfiles des Hosters (siehe Ziffer 7); zusätzlich ein Protokoll darüber, wann ein Betrieb welche freigegebene Matchkarte oder Talent-Liste (die Liste mit Kontaktdaten) aufgerufen, eine Matchkarte oder Unterlage heruntergeladen oder jemanden eingeladen hat, und wann wir selbst eine Übersicht oder einen Bericht geöffnet haben (siehe Ziffer 4). Gespeichert werden nur Art des Zugriffs, Kennung des Datensatzes und Zeitpunkt – keine IP-Adresse, kein Browser. Diese Einträge löschen wir nach 24 Monaten (Ziffer 9).
2.10 Kurs halten: Begleitung nach Ausbildungsbeginn
Wer nach der Einstellung bei „Kurs halten“ mitmacht: Vorname, Mailadresse, Ausbildungsbeginn, Beruf, Antworten in kurzen Checks und der Nachbefragung, freiwillige Freitexte, Freigaben je Check und technische Angaben zur Bearbeitung; von den Ausbildenden deren Antworten und ein freiwilliger Freitext. Einzelheiten stehen in Ziffer 11a.
2.11 Schutz vor Missbrauch (Spam und automatisierte Angriffe)
Öffentliche Formulare, die eine E-Mail auslösen oder etwas für Betriebe sichtbar machen, sind gegen automatisierten Missbrauch geschützt – etwa „Unternehmenskonto anlegen“, „Ausbildungsplatz eintragen“, „Passwort vergessen“, der Start des Jugendchecks, „Gefunden werden“, „Teilen“ und „Erster Schritt“. Ebenso die Anmeldung für Betriebe, Partner und die Zentrale. Dafür verarbeiten wir:
- Eine unsichtbare Rechenaufgabe im Browser. Beim Laden eines solchen Formulars löst Ihr Browser eine kleine Rechenaufgabe, die unser Server gestellt hat; das dauert meist nur Bruchteile einer Sekunde. Dafür wird kein externer Dienst eingebunden, kein Cookie gesetzt und nichts über Ihr Gerät oder Ihren Browser ausgelesen. Wir speichern nur eine zufällige Kennung der Aufgabe, damit sie nicht zweimal benutzt werden kann – sie lässt keinen Rückschluss auf eine Person zu und wird nach einem Tag gelöscht.
- Ihre IP-Adresse, aber nur als Prüfwert. Um zu zählen, wie oft von einem Anschluss aus ein Formular abgeschickt wird, speichern wir einen Prüfwert (Hashwert) der IP-Adresse (bei IPv6 des Netzbereichs), nicht die Adresse selbst. Dazu die Art des Formulars, das Ergebnis der Prüfung und die Uhrzeit. Nach 14 Tagen wird der Eintrag gelöscht.
- Fehlgeschlagene Anmeldungen. Bei einem falschen Passwort speichern wir zusätzlich einen Prüfwert des eingegebenen Benutzernamens bzw. der Mailadresse und die Uhrzeit. Nach mehreren Fehlversuchen in kurzer Zeit ist die Anmeldung für 15 Minuten gesperrt. Auch diese Einträge werden nach 14 Tagen gelöscht.
- Eine Obergrenze für E-Mails. Damit niemand über STARTKLAR ein Postfach mit Nachrichten überschwemmen kann, zählen wir, wie viele E-Mails an eine Adresse gehen. Dafür speichern wir einen Prüfwert der Empfängeradresse und die Uhrzeit, 14 Tage lang. Nachrichten an Betriebe, die Jugendliche auslösen (z. B. „Profil geteilt“, „Anfrage“, „neue Kandidat:in“), gehen je Person und Betrieb höchstens einmal am Tag bzw. einmal im Monat hinaus; dafür wird ein Prüfwert des Anlasses 40 Tage lang gespeichert. Dasselbe gilt für die Bitte um Zustimmung an Eltern (höchstens dreimal am Tag je Elternadresse) und für die Nachrichten rund um den Praxischeck.
Die Prüfwerte werden mit einem geheimen Schlüssel gebildet, der nur auf unserem Server liegt. Ohne ihn lässt sich aus einem Prüfwert die IP-Adresse oder Mailadresse nicht ermitteln; wir versuchen das auch selbst nicht. Die Prüfwerte dienen allein dem Schutz vor Missbrauch und werden mit keinen anderen Daten zusammengeführt.
2.12 Praxischeck nach dem Praktikum
Wenn ein Praktikum über STARTKLAR begleitet wird: Zeitraum des Praktikums, die Antworten der jugendlichen Person und die Rückmeldung des Betriebs zu denselben Punkten (dazu typische Aufgaben, ein Lob, ein Tipp und ob er sich über eine Ausbildungsanfrage freut), freiwillig eine Bewerbung mit Nachricht und bis zu drei hochgeladenen Unterlagen (etwa Lebenslauf oder Zeugnis). Einzelheiten stehen in Ziffer 11b.
2.13 Unternehmenskonto
Wer mehrere Ausbildungsplätze führt, kann ein Unternehmenskonto anlegen: Name des Unternehmens und E-Mail-Adresse. Das Passwort wird erst über den Bestätigungslink gesetzt und nur als Hashwert gespeichert, nie im Klartext. Dazu die Zeitpunkte von Anlage und Bestätigung sowie – jeweils nur kurz – Prüfwerte der Links zur Bestätigung (72 Stunden gültig) und zum Zurücksetzen des Passworts (60 Minuten). Ausbildungsplätze mit derselben E-Mail-Adresse und demselben Betriebsnamen werden dem Konto beim Bestätigen und bei jeder Anmeldung automatisch zugeordnet; weitere lassen sich über den Verwaltungslink zuordnen. Ein Konto wird auf Wunsch über die Kontaktadresse (Ziffer 1) gelöscht. Auf der Anmeldeseite kann ein Betrieb sich mit seiner E-Mail-Adresse einen Anmelde-Link zuschicken lassen (einmal gültig, 60 Minuten, gespeichert wird nur ein Prüfwert) oder – ohne Konto – die Links seiner Ausbildungsplätze noch einmal an die hinterlegte Adresse; höchstens zwei solcher Mails je Adresse und Stunde. Die Seite antwortet immer gleich, ob die Adresse bekannt ist oder nicht.
2.14 Lizenzpartner (Regionalpartner)
STARTKLAR arbeitet mit Lizenzpartnern, die Betriebe in ihrer Region gewinnen und betreuen. Für sie speichern wir: Name bzw. Firma, Region, E-Mail-Adresse und Passwort-Hashwert des Partnerkontos (das erste Passwort vergibt die Zentrale), Status und Zertifizierung (Datum, Nummer, Vermerk), Angaben zu Lizenzen, Paketen, Rechnungsnummern und Zahlungen sowie – wenn der Partner eine eigene Partnerseite einschaltet – die Angaben, die er dafür einträgt: Auftrittsname, Gebiet, Text, Ansprechperson, Rolle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Webadresse. Bankverbindungen speichern wir nicht. Was Partner sehen und wo ihre Angaben erscheinen, steht in Ziffer 4; die Speicherdauer in Ziffer 9.
2.15 Schulen und Einrichtungen
Schulen und Einrichtungen, die den Jugendcheck ausgeben, speichern wir mit Name, Ort und Postleitzahl – ohne Ansprechperson und ohne E-Mail-Adresse. Jede Schule bekommt einen eigenen Einstiegslink (QR-Code auf dem Aushang). Wer darüber in den Check kommt, bei dem vermerken wir die Schule im Profil (Ziffer 2.4); das dient der Betreuung der Schulen und ermöglicht den Weg über das Elternformular der Schule (Ziffer 5). Schulen erhalten von uns keine Daten und keine Nachrichten; Lizenzpartner sehen je Schule nur, wie viele Jugendliche darüber kamen – und das erst ab fünf.
2.16 Öffentliche Ausbildungsseite
Auf Wunsch bekommt ein Ausbildungsplatz eine öffentliche Ausbildungsseite (startklar-ausbildung.de/betrieb/…). Sie entsteht nur, wenn der Betrieb im Anmeldeformular oder über seinen Verwaltungslink ausdrücklich einwilligt; Zeitpunkt und Wortlaut der Einwilligung speichern wir. Gezeigt werden Betriebsname, Ausbildungsberuf, Ort und Postleitzahl, eine aus dem freigegebenen Anforderungsprofil abgeleitete Darstellung „So arbeitet man bei uns“, die angebotenen ersten Schritte und die freiwilligen Angaben, die der Betrieb dafür einträgt: Logo, bis zu drei Fotos, Kurzvorstellung, Straße, Eckdaten (Beginn, Dauer, Zahl der Plätze und der Mitarbeitenden), Tagesablauf, ein Satz eines Auszubildenden ohne Namen mit Lehrjahr sowie eine Ansprechperson (Name, Funktion, Telefon, E-Mail-Adresse, Foto). Bilder werden beim Hochladen verkleinert und ihre Metadaten (etwa Kamera und Aufnahmeort) entfernt; für Bilder bestätigt der Betrieb, dass er die Rechte daran hat und abgebildete Personen einverstanden sind. Texte, Bilder und Ansprechperson sehen wir vor der Veröffentlichung durch. Die Seite ist bei Suchmaschinen auffindbar, enthält strukturierte Daten für die Stellensuche und ein automatisch erzeugtes Vorschaubild für Link-Vorschauen. Widerruft der Betrieb, ist die Seite sofort offline; seine Angaben bleiben gespeichert, bis er sie selbst löscht („Angaben und Bilder ganz löschen“) oder der Ausbildungsplatz gelöscht wird. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung des Betriebs (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); für Angaben über die Ansprechperson und Auszubildende holt der Betrieb deren Einverständnis ein.
2.17 Anmelden mit Passkey und automatisches Abmelden
Wer ein Konto hat (Zentrale, Unternehmenskonto, Lizenzpartner), kann sich statt mit dem Passwort mit einem Passkey anmelden, also mit Face ID, Fingerabdruck oder der Geräte-PIN. Die Prüfung von Gesicht, Fingerabdruck oder PIN geschieht nur auf dem eigenen Gerät; davon erhalten wir nichts. Wir speichern je Passkey nur einen öffentlichen Schlüssel, eine zufällige Kennung des Schlüssels, einen Zähler, Gerätetyp und Browser (z. B. „iPhone (Safari)“) sowie die Zeitpunkte von Einrichtung und letzter Nutzung. Ein Passkey lässt sich jederzeit im eigenen Konto entfernen und wird mit dem Konto gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung des Kontos) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (sichere Anmeldung).
Damit niemand an einem offen gelassenen Gerät weiterarbeiten kann, endet jede Anmeldung automatisch, sobald die Seite verlassen wird: kurz nach dem Schließen des Tabs, auf Handy und Tablet nach zwei Minuten im Hintergrund. Dafür meldet sich eine geöffnete Seite einmal pro Minute beim Server. Dabei werden keine weiteren Daten gespeichert, nur der Zeitpunkt in der Sitzung selbst.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die Angaben werden verarbeitet, um Anforderungsprofile von Ausbildungsplätzen mit den Profilen von Ausbildungsplatz-Suchenden abzugleichen und beiden Seiten eine Orientierung sowie – bei Interesse – eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung der betroffenen Person durch die freiwillige Angabe der Daten im jeweiligen Formular (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Verarbeitung dient zugleich der Anbahnung eines möglichen Ausbildungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Aus der Zeit des früheren Bewerberfragebogens (Ziffer 2.2) können noch Angaben zum weiteren Verlauf einer Einstellung vorliegen – etwa, ob eine Ausbildung angetreten wurde und wie sie ausgegangen ist. Diese Angaben fließen ausschließlich in eine zusammengefasste, statistische Auswertung ein (ohne Namen oder Kontaktdaten der betroffenen Person) und dienen dazu, herauszufinden, ob eine hohe errechnete Passung tatsächlich mit erfolgreichen Ausbildungsverläufen zusammenhängt. Rechtsgrundlage hierfür ist das berechtigte Interesse an der Weiterentwicklung und wissenschaftlichen Bewertung von STARTKLAR (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Neue Angaben dieser Art werden nicht mehr erhoben.
Beim Jugendcheck 14D werden die Angaben verarbeitet, um der jugendlichen Person einen persönlichen Ergebnisbericht zu erstellen und – auf eigenen Wunsch – einen Abgleich mit den Anforderungsprofilen von Ausbildungsplätzen zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung der jugendlichen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die vor Beginn des Fragebogens ausdrücklich eingeholt und mit Zeitpunkt sowie Fassung dieser Erklärung protokolliert wird (siehe Ziffer 2.7); bei einer späteren Freigabe an einen konkreten Betrieb dient die Verarbeitung zugleich der Anbahnung eines möglichen Ausbildungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (siehe Ziffer 11).
Bei Kurs halten werden die Angaben verarbeitet, um Auszubildende und ihren Betrieb in den ersten Monaten der Ausbildung zu begleiten. Grundlage ist die Einwilligung der oder des Auszubildenden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die pseudonymisierte Auswertung und eine spätere erneute Befragung beruhen auf eigenen, freiwilligen Einwilligungen. Die Angaben der Ausbildenden werden zur Durchführung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Einzelheiten: Ziffer 11a.
Beim Praxischeck verarbeiten wir die Angaben, um der jugendlichen Person eine Rückmeldung zu ihrem Praktikum zu geben und – wenn sie das möchte – ihre Bewerbung an den Praktikumsbetrieb zu übermitteln. Grundlage ist ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), bei der Bewerbung zugleich die Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Rückmeldung des Betriebs verarbeiten wir, um den Praxischeck durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Einzelheiten: Ziffer 11b.
Die Angaben von Betrieben, Unternehmenskonten und Lizenzpartnern (Ziffern 2.1, 2.13, 2.14) verarbeiten wir zur Durchführung der Teilnahme bzw. des Lizenzvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); soweit es dabei um einzelne Mitarbeitende geht – Ansprechpersonen, Antworten im Fragebogen (Ziffer 2.6) –, auf Grundlage des berechtigten Interesses des Betriebs und von uns an der Durchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die anonyme Seitenzählung (Ziffer 2.3) und das Versandprotokoll (Ziffer 8) beruhen auf unserem berechtigten Interesse an einem stabilen und überprüfbaren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Vor einer automatischen Löschung nach Fristablauf übernehmen wir die Antwortwerte eines abgeschlossenen Checks ohne Namen, Kontaktdaten und genaue Postleitzahl in einen anonymen Statistikbestand (Ziffer 9), um die Qualität des Checks zu prüfen – berechtigtes Interesse an der Weiterentwicklung von STARTKLAR (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Löscht die Person selbst oder verlangen die Eltern die Löschung, geschieht das nicht.
Der Schutz vor Missbrauch (Ziffer 2.11) beruht auf unserem berechtigten Interesse, STARTKLAR, die teilnehmenden Jugendlichen und die Betriebe vor Spam, automatisierten Massenanfragen, gefälschten Profilen und dem Durchprobieren von Passwörtern zu schützen und den Dienst stabil zu betreiben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Weil dafür nur Prüfwerte für kurze Zeit gespeichert werden und kein externer Dienst beteiligt ist, überwiegen die Interessen der Nutzer:innen aus unserer Sicht nicht. Sie können dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen (Art. 21 DSGVO; siehe Ziffer 11).
4. Empfänger der Daten
Die Bewerberliste des früheren Bewerberfragebogens (Ziffer 2.2) ist nicht mehr erreichbar. Betriebe sehen darüber nichts mehr.
Beim Jugendcheck 14D sieht ein Betrieb zunächst nichts von einer teilnehmenden Person – das Match-Ergebnis ist für die jugendliche Person bestimmt, kein Betrieb erfährt davon (was wir selbst sehen, steht unten unter „Wir selbst“). Ein Betrieb erhält Einblick erst, wenn diese Person aktiv eine der folgenden, jederzeit einzeln widerrufbaren Freigaben erteilt:
- Match-Profil teilen: ein Betrieb, bei dem freigegeben wurde, sieht eine reduzierte, auf diesen Betrieb bezogene Matchkarte (Stärken, zu klärende Punkte, Match-Index) – ohne Rohantworten, Situationsantworten oder Freitexte. Dazu hinterlegt die Person eine E-Mail-Adresse für Nachrichten über STARTKLAR. Der Betrieb sieht diese Adresse nicht: Eine Einladung des Betriebs stellt STARTKLAR zu, auch die Kopie an den Betrieb nennt die Adresse nicht. Erst eine Antwort der Person geht direkt an den Betrieb. Die Adresse lässt sich jederzeit ändern oder entfernen und wird mit dem Profil gelöscht.
- Kontakt teilen: zusätzlich zur Matchkarte werden E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sowie, falls angegeben, Name) für genau diesen einen Betrieb sichtbar.
- Gefunden werden: eine bewusste Ausnahme vom sonstigen Prinzip – wer das aktiviert, wird automatisch für die teilnehmenden Betriebe (freigeschaltet und mit laufender Teilnahme) in dem selbst gewählten Umkreis um die eigene Postleitzahl sichtbar (Ziffer 2.8; inklusive Name, E-Mail, Telefon, Postleitzahl), zu denen laut Berechnung ein ausreichend gutes Match besteht, ohne dass vorher pro Betrieb einzeln freigegeben werden muss. Wurde eine Richtung angegeben (Ziffer 2.8a), gilt das nur für Betriebe aus diesen Berufsfeldern. Was „ausreichend gut“ heißt, legt der jeweilige Betrieb fest: Er wählt zwischen Match-Index ab 55, ab 70 (Voreinstellung) und ab 85. Unter 55 wird niemand sichtbar. Diese Betriebe werden zusätzlich per E-Mail über die neue, passende Person informiert.
„Match-Profil teilen“ und „Kontakt teilen“ gelten jeweils 90 Tage (eine Bewerbung nach dem Praktikum 180 Tage, Ziffer 11b) und erlöschen dann von selbst; danach muss neu freigegeben werden. Vorher lassen sie sich jederzeit widerrufen. Was ein Betrieb bis dahin gesehen oder heruntergeladen hat, liegt in seiner Verantwortung. „Gefunden werden“ gilt, bis es ausgeschaltet wird, längstens zwölf Monate (Ziffer 9).
Jeder Aufruf einer Matchkarte oder der Talent-Liste (der Liste mit Kontaktdaten) durch einen Betrieb wird protokolliert (siehe Ziffer 2.9).
Einladung durch den Betrieb: Ein Betrieb, der die Kontaktdaten einer Person sehen darf (über „Kontakt teilen“, eine Anfrage der Person oder „Gefunden werden“), kann sie über STARTKLAR einladen, zum Beispiel zu einem Schnuppertag. Dafür gibt der Betrieb eine Antwortadresse und auf Wunsch Name und Telefonnummer einer Ansprechperson an; beides steht in der Mail. Wir schicken diese Nachricht im Auftrag des Betriebs an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Antwortet die Person, geht die Antwort direkt an den Betrieb; er erhält außerdem eine Kopie seiner Einladung. Den Text der Einladung speichern wir nicht – nur, dass, wann und wozu eingeladen wurde, damit der Betrieb niemanden doppelt einlädt (dieser Vermerk wird zusammen mit dem Profil gelöscht, Ziffer 9), und im Versandprotokoll Empfänger, Betreff, Absendername und Antwortadresse für 90 Tage (Ziffer 8).
Wir selbst. Als gemeinsam Verantwortliche können wir zur Betreuung und zum Betrieb des Dienstes eine Übersicht der teilnehmenden Personen einsehen: Name, Kontaktdaten, Postleitzahl, Stand des Checks, ob „Gefunden werden“ aktiviert ist und seit wann, die Zahl der Freigaben, über welche Schule jemand eingestiegen ist und wann die Person zuletzt aktiv war. Von dort aus können wir außerdem den Ergebnisbericht öffnen und den persönlichen Jugendcheck-Link erneut herausgeben – etwa wenn jemand seinen Link verloren hat oder beim Abschließen etwas schiefgegangen ist. Dieser Link öffnet den Check so, wie die Person ihn selbst sieht; wir nutzen ihn nur, um ihn der Person zurückzugeben. Außerdem sehen wir je Ausbildungsplatz, welche Jugendlichen dazu passen – mit Match-Werten, auch von Personen, die nichts freigegeben haben –, und können die Talent-Liste und die Matchkarten jedes Betriebs so aufrufen wie der Betrieb selbst, um Betriebe zu unterstützen und Fehler zu finden. Nicht einsehbar sind dort, in keiner dieser Übersichten, die einzelnen Antworten aus dem Fragebogen. Der Aufruf der Übersichten und jedes Öffnen eines Ergebnisberichts werden protokolliert (Ziffer 2.9). Öffnen wir einen Bericht, verlängert das die Speicherfrist (Ziffer 9) nicht. Ein zusätzlicher „Notfall-Zugang“ im Verwaltungsbereich verlangt eine Begründung und eine Zeitbegrenzung und wird protokolliert; er schaltet derzeit keine weiteren Ansichten frei.
Lizenzpartner. Ein Partner sieht von den Betrieben, die er geworben hat oder betreut: Name, Ausbildungsberuf, Stand des Anforderungsprofils, Sichtbarkeit, Laufzeit, die Zahl der Antworten im Fragebogen und seine eigene Zahlungsbestätigung. Er sieht keine E-Mail-Adressen oder Links der Betriebe, keinen Anforderungsbericht und keine Daten von Jugendlichen – auch nicht aus „Kurs halten“ oder dem Praxischeck. Betriebe, die über einen Partner kommen, sehen Name und E-Mail-Adresse ihres Partners. Hat ein Partner seine Partnerseite eingeschaltet, veröffentlichen wir die dafür eingetragenen Angaben (Ziffer 2.14) zusammen mit seinem Namen, dem Auftrittsnamen und der Zertifikatsnummer unter startklar-ausbildung.de/partner/…; die Webseite holt sie über eine offene Schnittstelle von der Anwendung und hält sie bis zu sieben Tage vor. Zertifizierte Partner stehen außerdem mit Name, Region, Zertifikatsnummer, Datum der Zertifizierung und Ende der Lizenz in einem öffentlichen Verzeichnis, mit dem Betriebe ein Zertifikat prüfen können; wer dort nicht erscheinen möchte, sagt uns Bescheid. Schulen erhalten keine Daten (Ziffer 2.15).
Kurs halten. Der Betrieb sieht nur, ob jemand teilnimmt und ob ein Check abgeschlossen ist – und, nur mit Freigabe für den jeweiligen Check, eine Rückmeldung zu gemeinsamen Themen ohne Zahlen und ohne einzelne Antworten. Lizenzpartner sehen von Kurs halten nichts. Wir selbst werten nur pseudonymisiert aus, ohne Namen und Kontaktdaten (Ziffer 11a).
Praxischeck. Der Betrieb sieht nur seine eigenen Angaben, nie die Antworten der jugendlichen Person und nie ihren Bericht. Schickt die Person eine Bewerbung, bekommt genau dieser Betrieb ihre Nachricht, Name, Kontaktdaten und die angehängten Unterlagen. Andere Betriebe, Schulen und Lizenzpartner sehen vom Praxischeck nichts (Ziffer 11b).
5. Hinweis für minderjährige Nutzer:innen
Der Jugendcheck selbst ist ohne Altersnachweis nutzbar. Er kommt ohne Namen, ohne Mailadresse und ohne Telefonnummer aus: Die Antworten und der Ergebnisbericht bleiben bei der teilnehmenden Person, es wird nichts an Betriebe übermittelt und nichts veröffentlicht. Die Daten lassen sich jederzeit selbst löschen (siehe Ziffer 9 und 11).
Eine Altersangabe wird ausschließlich dort verlangt, wo Kontaktdaten einen Ausbildungsbetrieb erreichen. Das ist an drei Stellen der Fall: wenn jemand allgemein für passende Betriebe auffindbar werden möchte, wenn jemand bei einem einzelnen Betrieb einen ersten Schritt anfragt, und wenn jemand seine Kontaktdaten für einen bestimmten Ausbildungsplatz freigibt. In allen drei Fällen werden Name und Kontaktdaten gespeichert und einem Betrieb sichtbar – und dafür können nach Art. 8 Abs. 1 DSGVO erst Jugendliche ab 16 Jahren selbst einwilligen. Ohne diese Bestätigung – oder die Zustimmung der Eltern, siehe unten – werden keine Kontaktdaten an Betriebe weitergegeben; der Ergebnisbericht bleibt davon unberührt.
Diese Altersangabe ist eine Selbstauskunft. Wir können sie nicht überprüfen – eine Ausweiskontrolle oder ein Altersverifikationsdienst wäre für diesen Zweck ein deutlich schwererer Eingriff in die Daten der Jugendlichen als der Schutz, den er brächte. Art. 8 Abs. 2 DSGVO verlangt angemessene Anstrengungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik, keinen Altersnachweis. Wir fragen deshalb an der Stelle, an der die Angabe etwas bewirkt, und halten nachvollziehbar fest, was gefragt wurde, wann, an welcher Stelle und in welcher Textfassung. Diese Protokolleinträge dienen ausschließlich dem Nachweis nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO und werden an niemanden weitergegeben.
Erziehungsberechtigte, die feststellen, dass ihr Kind hier ohne ihr Einverständnis Kontaktdaten hinterlegt hat, können der Verarbeitung jederzeit formlos widersprechen und die Löschung verlangen – eine Nachricht an hallo@startklar-ausbildung.de genügt, eine Begründung ist nicht nötig. Die Daten werden dann gelöscht und erteilte Freigaben gegenüber Betrieben enden. Unabhängig davon kann die teilnehmende Person ihre Daten über ihren persönlichen Link jederzeit selbst löschen (Ziffer 9 und 11).
Unter 16 Jahren: Zustimmung der Eltern per E-Mail. Wer jünger als 16 ist, kann an jeder der drei Stellen statt der Altersbestätigung die E-Mail-Adresse eines Elternteils bzw. einer erziehungsberechtigten Person angeben. Bis zur Zustimmung geht nichts an einen Betrieb: Die eingegebenen Kontaktdaten werden nur zusammen mit diesem Vorgang gespeichert, nicht im Profil. Die Eltern erhalten eine E-Mail mit einem persönlichen Link. Dort steht, welcher Betrieb welche Angaben bekommen soll (bzw. bei „Gefunden werden“: dass passende Betriebe im gewählten Umkreis die Angaben sehen) und was er nicht bekommt (Antworten und Bericht). Die Eltern stimmen zu oder lehnen ab; auf Wunsch gilt die Zustimmung auch für weitere Betriebe, bis sie widerrufen wird. Erst mit der Zustimmung wird der Vorgang ausgeführt. Rechtsgrundlage ist dann die Einwilligung der Erziehungsberechtigten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 DSGVO.
Über denselben Link können die Eltern ihre Zustimmung jederzeit widerrufen; was dadurch geteilt war, wird zurückgenommen (Anfragen enden, Kontaktfreigaben werden widerrufen, die Sichtbarkeit wird ausgeschaltet). Bleibt die E-Mail 7 Tage unbeantwortet, verfällt der Vorgang, und die eingegebenen Angaben sowie die E-Mail-Adresse der Eltern werden gelöscht. Nach einer Ablehnung oder einem Widerruf wird die E-Mail-Adresse der Eltern ebenfalls sofort gelöscht; nach einer Zustimmung bleibt sie gespeichert, solange die Zustimmung gilt. Wie bei der Altersangabe gilt: Ob tatsächlich ein Elternteil zustimmt, können wir nicht überprüfen. Wir halten fest, was bestätigt wurde, wann und in welcher Textfassung (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Elternformular der Schule. Schulen geben eine Elterninformation mit Einwilligungserklärung auf Papier aus; das unterschriebene Blatt bleibt in der Schule, wir erhalten es nicht. Hat ein Elternteil dort das freiwillige Häkchen „Betriebe freigeben“ gesetzt, darf das Kind Name und Kontaktdaten an einen Ausbildungsbetrieb seiner Wahl geben. Wer über den Aushang einer Schule in den Jugendcheck gekommen ist, kann deshalb bei einer Anfrage oder bei „Kontakt teilen“ bestätigen, dass dieses Formular unterschrieben abgegeben wurde; dann ist keine Mail an die Eltern nötig. Wir halten fest, was bestätigt wurde, wann, bei welchem Vorgang und über welche Schule. Für „Gefunden werden“ gilt das nicht – dort sehen alle passenden Betriebe die Daten, nicht ein einzelner gewählter. Auch diese Bestätigung können wir nicht überprüfen; der Nachweis ist das Formular in der Schule.
Wer nicht auf die Zustimmung warten möchte, kann sich auch selbst bei einem Betrieb melden. Dafür zeigt STARTKLAR den Namen des Betriebs und – wenn der Betrieb das angegeben hat – eine Ansprechperson zum Selbst-Melden. Dabei übermittelt STARTKLAR nichts. Für Schulen und Einrichtungen gibt es zusätzlich eine gedruckte Elterninformation unter startklar-ausbildung.de/institutionen.php.
Kurs halten ist erst ab 16 Jahren möglich. Vor der Einwilligung wird das Alter abgefragt; wer jünger ist, kann nicht teilnehmen, und die Mailadresse wird sofort gelöscht (Ziffer 11a).
Beim Praxischeck gilt dasselbe: Sich selbst als Praktikant:in bei einem Betrieb eintragen und sich nach dem Praktikum dort bewerben geht unter 16 erst mit Zustimmung der Eltern per Mail (oder, beim Eintragen, mit dem unterschriebenen Formular der Schule). Den eigenen Bericht bekommt jede Person unabhängig vom Alter.
6. QR-Code-Erzeugung
QR-Codes – etwa auf den Aushängen zum Jugendcheck – werden vollständig auf unserem eigenen Server erzeugt und direkt in die Seite oder das PDF eingebettet. Es wird dafür kein externer Dienst eingebunden, und es werden keine Daten – insbesondere keine IP-Adressen – an Dritte übermittelt.
7. Hosting
Diese Anwendung wird bei einem externen Dienstleister gehostet:
netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe.
Der Serverstandort liegt in Nürnberg, Deutschland.
Mit netcup besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Beim Aufruf der Anwendung erhebt der Hoster automatisch technische Zugriffsdaten (u. a. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Seite, verwendeter Browser) zum sicheren und stabilen Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
8. E-Mail-Versand
STARTKLAR verschickt E-Mails nur aus Anlass der Nutzung: an Betriebe (die Links zum Fragebogen, Profil freigegeben, Teilnahme verlängert oder abgelaufen, Profil oder Kontakt geteilt, eine Anfrage, eine neue passende Person bei „Gefunden werden“, Bestätigung und Passwort des Unternehmenskontos, Praxischeck, Kurs halten), an Jugendliche (die Erinnerung vor Ablauf einer Einwilligung, Ziffer 9; Einladungen, die ein Betrieb über STARTKLAR schickt, Ziffer 4; der Praxischeck; die Einladungen und Erinnerungen von Kurs halten), an Eltern von Jugendlichen unter 16 (die Bitte um Zustimmung, Ziffer 5), an Lizenzpartner (Profil eines Betriebs freigegeben, Lizenz und Laufzeit, Passwort) und an uns selbst (neue Anmeldung, ausgefüllter Fragebogen). Einen Newsletter gibt es nicht. Der Versand läuft über den Mailserver unserer eigenen Domain, der beim selben Hoster wie die Anwendung liegt (Ziffer 7). Ein Newsletter- oder Versanddienstleister ist nicht eingebunden.
Wie viele E-Mails an eine Adresse gehen, ist begrenzt; wie das funktioniert und welche Angaben dafür kurz gespeichert werden, steht in Ziffer 2.11.
Versandprotokoll: Damit wir nachvollziehen können, ob eine Nachricht rausgegangen ist, halten wir zu jeder E-Mail fest, wann sie an welche Adresse ging, ihren Betreff, den Anlass (zum Beispiel „Einladung durch den Betrieb“), bei Einladungen Absendername und Antwortadresse des Betriebs, und ob unser Mailserver sie angenommen hat. Den Text der E-Mail speichern wir dabei nicht. Einsehen können das Protokoll nur die Betreiber; die Einträge werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem zuverlässigen und überprüfbaren Versand (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Zum Praxischeck verschicken wir am letzten Praktikumstag eine Einladung zu den Fragen (an die jugendliche Person und an den Betrieb), nach einigen Tagen höchstens eine Erinnerung, und eine Nachricht an den Betrieb, wenn sich jemand als Praktikant:in einträgt oder sich bewirbt. Diese Nachrichten an den Betrieb nennen nur den Vornamen; alles Weitere steht in seiner Talentliste.
9. Speicherdauer
Die Daten eines Ausbildungsplatzes (Ziffern 2.1 und 2.6) bleiben gespeichert, solange der Eintrag besteht. Endet die Teilnahme nach zwölf Monaten ohne Verlängerung, wird der Platz Jugendlichen nicht mehr gezeigt, und der Betrieb bekommt keine neuen Jugendlichen mehr zu sehen; das Anforderungsprofil bleibt für eine spätere Verlängerung gespeichert, bis der Betrieb die Löschung verlangt oder wir den Eintrag entfernen. Betriebe können die Löschung ihres Eintrags, ihres Unternehmenskontos und aller zugehörigen Daten über die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse veranlassen; Daten aus dem früheren Bewerbungsweg (Ziffer 2.2) werden dann mitgelöscht, und Bewerber:innen von damals können sich ebenfalls an diese Adresse wenden. Die Angaben zu einem Lizenzpartner bleiben für die Dauer des Lizenzvertrags gespeichert und danach so lange, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Rechnungen das verlangen (bis zu zehn Jahre); Partnerseite und Verzeichniseintrag enden mit der Lizenz.
Angefangene, nicht abgeschickte Fragebogen werden nach 7 Tagen ohne Aktivität gelöscht – dazu gehören die bis dahin gegebenen Antworten. Solange kein Name und keine Kontaktdaten hinterlegt wurden, ist dieser Datenbestand ohnehin keiner Person zuzuordnen. Die Frist beginnt neu, sobald der persönliche Link wieder aufgerufen wird; wer den Check später fortsetzt, verliert nichts.
Beim Jugendcheck 14D kann die teilnehmende Person ihre Daten jederzeit selbst und sofort löschen – über die Selbstauskunftsseite, erreichbar über ihren eigenen Jugendcheck-Link ("Meine Daten"). Die Löschung entfernt unwiderruflich alle inhaltlichen Daten (Antworten, Ergebnisbericht, Kontaktdaten, Match-Ergebnisse, Freigaben, Anfragen, Einladungen, Praxischeck samt Unterlagen, Elternzustimmungen). Lediglich ein inhaltsleerer Protokolleintrag (Zeitpunkt der Löschung, keine Antworten oder Kontaktdaten) bleibt zu Nachweiszwecken bestehen. Davon unberührt bleiben eine laufende Teilnahme an „Kurs halten“ (sie wird dort gesondert beendet, Ziffer 11a), Einträge im Versandprotokoll (bis zu 90 Tage, Ziffer 8) und Zeilen im Zugriffsprotokoll, die nur noch eine Kennung enthalten (Ziffer 2.9).
Darüber hinaus wird automatisch gelöscht, und zwar nach zwei getrennten Fristen:
- 12 Monate für „Gefunden werden“. Wer diese Sichtbarkeit aktiviert, wird ein Jahr danach automatisch gelöscht – gerechnet ab dem Tag der Aktivierung, nicht ab der letzten Nutzung. 30 Tage vorher geht eine Erinnerung an die hinterlegte Mailadresse, mit der sich die Sichtbarkeit um ein weiteres Jahr verlängern lässt. Wer nur eine Telefonnummer hinterlegt hat, bekommt keine Erinnerung.
- 24 Monate für alles Übrige. Gerechnet ab der letzten Nutzung; „letzte Nutzung“ ist der letzte Zugriff über den persönlichen Jugendcheck-Link. Wer den Check fortsetzt, sein Ergebnis erneut aufruft oder eine Freigabe ändert, setzt die Frist neu in Gang.
Die kürzere Frist gilt ausdrücklich nur für „Gefunden werden“. Wer lediglich seinen Kontakt mit einem einzelnen Betrieb geteilt hat, fällt unter die 24 Monate. Unabhängig von beidem gilt jederzeit: Löschung auf Wunsch, ohne Wartezeit, über die Selbstauskunftsseite oder die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse.
Ausnahme bei Kurs halten: Wer nach der Einstellung bei Kurs halten mitmacht, dessen Profil wird frühestens 30 Tage nach der Nachbefragung nach 12 Monaten gelöscht. Die Sichtbarkeit „Gefunden werden“ endet trotzdem nach 12 Monaten. Wer aussteigt, fällt sofort in die normalen Fristen zurück. Die Fristen für die Kursdaten selbst stehen in Ziffer 11a.
Anonymer Statistikbestand: Vor einer Löschung nach Fristablauf (die zwölf Monate bei „Gefunden werden“ sowie das Ende von „Kurs halten“) übernehmen wir aus einem abgeschlossenen Check nur Monat, Region (die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl), die Altersangabe, ob „Gefunden werden“ aktiv war, und die Antwort- und Ergebniswerte – ohne Namen, Kontaktdaten, Freitexte, Schule oder Richtung. Dieser Bestand lässt sich keiner Person mehr zuordnen und wird 24 Monate nach dem ursprünglichen Eingang des Checks gelöscht. Bei einer Löschung durch die Person selbst oder auf Verlangen der Eltern wird nichts übernommen.
Protokolle: Das Zugriffsprotokoll (Ziffer 2.9), die Vermerke über Notfall-Zugänge und das Protokoll des Löschlaufs von „Kurs halten“ löschen wir nach 24 Monaten, das Versandprotokoll nach 90 Tagen (Ziffer 8). Der inhaltsleere Vermerk über eine Löschung bleibt bestehen.
Angaben zum Schutz vor Missbrauch (Ziffer 2.11) werden automatisch gelöscht: Prüfwerte zu Formularen, Anmeldeversuchen und E-Mail-Empfängern nach 14 Tagen, Prüfwerte zu Nachrichten an Betriebe und Eltern nach 40 Tagen, die Kennungen der Rechenaufgaben nach einem Tag.
Praxischeck: Die Angaben bleiben so lange gespeichert wie das übrige Profil (Fristen oben) und werden mit ihm gelöscht. Hochgeladene Unterlagen löschen wir sofort, wenn die Bewerbung zurückgezogen wird. Sieht der Betrieb die Person nicht mehr (Freigabe widerrufen oder nach 180 Tagen abgelaufen), kann er weder die Bewerbung noch die Unterlagen abrufen.
10. Datensicherheit
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt (TLS/HTTPS). Der private Verwaltungslink eines Betriebs und ebenso der persönliche Jugendcheck-Link einer teilnehmenden Person ersetzen jeweils ein Passwort und sollten entsprechend vertraulich behandelt werden – wer einen solchen Link kennt, kann die zugehörigen Daten einsehen bzw. (beim Jugendcheck-Link) löschen. Formulare sind, soweit technisch vorgesehen, gegen Fälschung abgesichert. Öffentliche Formulare und die Anmeldung sind zusätzlich gegen automatisierten Missbrauch geschützt: durch eine unsichtbare Rechenaufgabe im Browser, eine Begrenzung der Anfragen je Anschluss und eine vorübergehende Sperre nach mehreren falschen Passwörtern (Einzelheiten in Ziffer 2.11).
11. Rechte der betroffenen Personen
Sie haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Bei einer auf Einwilligung gestützten Verarbeitung können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Wenden Sie sich hierzu an die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse. Teilnehmende des Jugendchecks 14D können Auskunft, Freigabe-Widerruf und Löschung zusätzlich unmittelbar selbst über ihre Selbstauskunftsseite ("Meine Daten", erreichbar über den eigenen Jugendcheck-Link) ausüben, ohne den Umweg über die Kontaktadresse.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Zuständig ist – dem Sitz der Verantwortlichen in Bremerhaven entsprechend – die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Georgstraße 122–124, 27570 Bremerhaven.
11a. Kurs halten – Begleitung nach Ausbildungsbeginn
Mit „Kurs halten“ begleitet STARTKLAR Auszubildende und ihren Betrieb in den ersten Monaten der Ausbildung: kurze Kurs-Checks nach 4, 8 und 12 Wochen und nach 6 Monaten, ein persönlicher Kursbericht für die Auszubildenden und eine kurze Nachbefragung nach 12 Monaten. Verantwortlich sind die unter Ziffer 1 genannten gemeinsam Verantwortlichen.
Wer teilnimmt
Der Betrieb startet „Kurs halten“ für eine Auszubildende oder einen Auszubildenden und bestätigt dabei, dass die Teilnahme freiwillig ist und die Rückmeldungen nicht für Beurteilung, Abmahnung oder Kündigung genutzt werden. Die oder der Auszubildende muss mindestens 16 Jahre alt sein und selbst einwilligen. Wer jünger ist, kann nicht teilnehmen; die Mailadresse wird dann sofort gelöscht.
Welche Daten, wofür, auf welcher Grundlage
- Auszubildende: Vorname, Mailadresse, Ausbildungsbeginn, Beruf, die Bestätigung des Alters, die Antworten in den Kurs-Checks und der Nachbefragung, freiwillige Freitexte, nach dem ersten Check eine freiwillige Rückmeldung dazu, welche Fragen unklar waren, die Freigabe je Check sowie technische Angaben zur Bearbeitung (Dauer, Stelle eines Abbruchs). Kam die Person über STARTKLAR, wird das Ausgangsmatching beim Start unverändert festgehalten. Grundlage ist die Einwilligung (a), Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
- Pseudonymisierte Auswertung: nur mit der gesonderten, freiwilligen Einwilligung (b) werden die Angaben ohne Namen und Kontaktdaten ausgewertet, um STARTKLAR zu verbessern und zu untersuchen, wie gut das Matching funktioniert (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Erneute Befragung: nur mit der freiwilligen Einwilligung (c) dürfen wir nach dem Ende der Begleitung noch einmal per Mail nach dem Ausbildungsweg fragen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Ausbildende: die Mailadresse des Ausbildungsplatzes (keinen Namen), die Antworten in den Kurs-Checks und der Nachbefragung, ein freiwilliger Freitext und dieselbe freiwillige Rückmeldung zu unklaren Fragen, um „Kurs halten“ durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Diese Einschätzungen werden den Auszubildenden nicht angezeigt.
Wer was sieht
Der Betrieb sieht, ob jemand teilnimmt, ob ein Check abgeschlossen und ob eine Rückmeldung freigegeben ist. Nur mit Freigabe für den jeweiligen Check erhält er eine Rückmeldung zu gemeinsamen Themen mit Gesprächsanregungen – ohne Zahlen und ohne einzelne Antworten. Aus den Themen kann er erkennen, wo Verbesserungsbedarf gesehen wird. Einzelne Antworten, Freitexte und die Angaben zu Gesamteindruck, Belastung und Bleibeabsicht sieht der Betrieb nie. Beratungsstellen werden nur mit ihren Kontaktdaten angezeigt; es werden keine Daten an sie übermittelt.
Speicherdauer
- Solange die Teilnahme läuft, längstens bis 30 Tage nach der Nachbefragung nach 12 Monaten. So lange bleibt auch ein STARTKLAR-Profil gespeichert, das sonst früher gelöscht würde; die Sichtbarkeit „Gefunden werden“ endet trotzdem nach 12 Monaten. Danach werden Kontaktdaten, Freitexte und personenbezogene Kursdaten gelöscht.
- Wer aussteigt oder die Einwilligung (a) widerruft: Kontaktdaten, Freitexte und Kursdaten werden sofort gelöscht; ein Profil fällt in die normale Frist zurück.
- Pseudonymisierte Auswertungsdaten (nur mit Einwilligung b): längstens 5 Jahre nach Ende der Begleitung. Wird (b) widerrufen, werden sie gelöscht, solange sie der Person noch zugeordnet werden können.
- Mit Einwilligung (c) bleibt allein die Mailadresse – ohne Vornamen – bis zu 24 Monate nach der Nachbefragung gespeichert.
- Wer sein STARTKLAR-Profil über „Meine Daten“ löscht, beendet damit nicht „Kurs halten“; Vorname und Mailadresse bleiben dort, bis die Teilnahme über „Kurs halten beenden“ endet oder die Fristen oben greifen. Die Seite „Meine Daten“ weist darauf hin.
- Wer „Nein, danke“ sagt: Die Mailadresse wird nach 30 Tagen gelöscht. Ohne Antwort auf die Einladung nach 30 Tagen.
Alle Fristen setzt ein täglicher Lauf automatisch um; er protokolliert nur Datum, Fall-Kennung und Art der Löschung, keine Inhalte.
Widerruf
Jede Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden – über die Links „Kurs halten beenden“, „Freigabe ändern“ und „Auswertung widerrufen“ im persönlichen Kursbericht und in jeder Mail oder über die zentrale Anlaufstelle hallo@startklar-ausbildung.de.
11b. Praxischeck nach dem Praktikum
Mit dem Praxischeck schauen eine jugendliche Person und ihr Praktikumsbetrieb am Ende eines Praktikums getrennt auf dieselben neun Punkte (etwa „genau arbeiten“ oder „nachfragen“). Daraus entsteht ein Bericht in Worten, den nur die jugendliche Person bekommt.
Wie ein Praxischeck entsteht. Entweder startet ihn der Betrieb für eine Person, die er in seiner Talentliste ohnehin sieht (weil sie ihn angefragt, ihren Kontakt geteilt oder „Gefunden werden“ eingeschaltet hat). Oder die Person trägt sich über die Praktikumskarte des Betriebs selbst als Praktikant:in ein: mit Zeitraum, Name und Mailadresse oder Telefonnummer. Dann bekommt genau dieser Betrieb diese Angaben. Ein Betrieb kann niemanden selbst eintragen.
Welche Daten. Zeitraum des Praktikums; die Antworten der Person (Häufigkeit je Punkt, zwei Fragen zum Weiterdenken, zwei freiwillige Freitexte); die Rückmeldung des Betriebs (Häufigkeit je Punkt, bis zu zwei typische Aufgaben mit Einschätzung, ein freiwilliges Lob, ein freiwilliger Tipp und ein Häkchen, ob er sich über eine Ausbildungsanfrage freut); Zeitpunkte der Einladungen und Erinnerungen. Wenn die Person sich bewirbt: ihre Nachricht, Name, Kontaktdaten und bis zu drei Dateien (PDF, JPG oder PNG, je höchstens 5 MB) – zum Beispiel Lebenslauf oder Zeugnis. Zeugnisse enthalten Noten; das Hochladen ist freiwillig.
Wer was sieht. Die jugendliche Person sieht ihre Antworten und den Bericht, den sie auch als PDF speichern oder drucken kann. Der Betrieb sieht nur seine eigene Rückmeldung – nie die Antworten der Person und nie den Bericht – und, nach einer Bewerbung, deren Nachricht, Kontakt und Unterlagen. Andere Betriebe, Schulen und Lizenzpartner sehen nichts. Wir selbst sehen die Angaben nur, soweit es für Betrieb und Fehlerbehebung nötig ist.
Zurücknehmen. Ein selbst eingetragenes Praktikum lässt sich zurücknehmen, solange noch niemand geantwortet hat. Eine Bewerbung lässt sich jederzeit zurückziehen; dann sieht der Betrieb sie nicht mehr, und die Unterlagen werden gelöscht. Was der Betrieb bis dahin heruntergeladen hat, liegt in seiner eigenen Verantwortung. Alles Weitere über „Meine Daten“ (Ziffer 11).
11c. Demo-Umgebung
Unter demo.startklar-ausbildung.de zeigen wir STARTKLAR zum Ausprobieren, etwa auf Messen – mit erfundenen Betrieben und Personen. Dort gilt zusätzlich: Es wird keine E-Mail verschickt. Stattdessen speichert die Demo den Text jeder Mail, die rausgegangen wäre, und zeigt ihn dem Browser, der sie ausgelöst hat, sowie den angemeldeten Mitarbeitenden der Zentrale. Dafür setzt die Demo zwei weitere Cookies, sk_demo_post und sk_demo_alt (24 Stunden, httpOnly), mit einer Unterschrift des Servers, damit niemand die Demo-Mails anderer Besucher lesen kann. Alles, was in der Demo eingegeben wird, löschen wir jede Nacht um 4:30 Uhr; danach werden die erfundenen Daten neu angelegt. Bitte geben Sie in der Demo keine echten Namen oder Adressen ein – wer am selben Gerät weiterklickt, könnte sie bis zur nächsten Nacht sehen; was an einem gemeinsam genutzten Gerät im Browser bleibt (Ziffer 2.5), löschen Sie am besten danach. Der Schutz vor Missbrauch (Ziffer 2.11) gilt auch in der Demo; die anonyme Seitenzählung wird dort jede Nacht mitgelöscht.
12. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung wird bei Änderungen von STARTKLAR oder der eingesetzten Dienste entsprechend aktualisiert. Es gilt jeweils die auf dieser Seite abrufbare Fassung.